Abfallwirtschaft & Grünabfälle

Standort: Gewerbering, 27432 Bremervörde
Gewerbegebiet Nord (Neben dem Viehvermarktungszentrum)

Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie hier.

 

I. Öffnungszeiten
Der Sammelplatz für Grünabfälle wird zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Mittwochs von 15.00 bis 17.00 Uhr (NEU)
  • Freitags von 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr

An Feiertagen bleibt der Sammelplatz geschlossen.

Vom 01.Dezember bis 28.Februar ist der Sammelplatz nur an den Wochenenden der ungeraden Kalenderwochen geöffnet. Der Samstagnachmittag entfällt zu dieser Zeit.

Die unter II aufgeführten Grünabfälle sind so anzuliefern, dass der Sammelplatz für Grünabfälle bis zum Ende der Öffnungszeit verlassen werden kann.

Das Betreten und Befahren des Sammelplatzes außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht gestattet.

II. Zugelassene Grünabfälle / Mengen
Auf dem Sammelplatz werden ausschließlich folgende Grünabfälle angenommen:

  • Laub
  • Grasschnitt
  • Baum- und Strauchschnitt (Stammstücke und Äste bis zu 150 cm Länge und bis zu 20 cm Durchmesser)
  • Kleine Baumstubben bis max. 15 cm an der Schnittstelle und Wurzelteller bis zu 100 cm Durchmesser (sand- und steinfrei)

Abfallmenge: 4,00 m³ je Tag und Anlieferer

Bitte beachten, dass Baum- und Strauchschnitt getrennt von Rasenschnitt und Laub anzuliefern ist und dass für Rasenschnitt und Laub die bereitstehenden Container zu nutzen sind.

Gebündeltes Material ist so anzuliefern, dass jedes einzelne Bündel problemlos von einer Person getragen und abgelagert werden kann. Bündel über 150 cm Länge werden nicht angenommen.

Zur Bündelung verwendete Kunststoffschnüre, Drähte oder Kunststoffsäcke usw. sind vom Anlieferer wieder mitzunehmen.

Gewerblicher Grünabfall wird nicht angenommen.

III. Anlieferung / Lagerung
Die auf dem Sammelplatz angelieferten Grünabfälle sind von der Aufsichtsperson auf ihre Zulassung hin zu überprüfen. Nicht zugelassene Grünabfälle sind von der Aufsichtsperson zurückzuweisen und vom Anlieferer unverzüglich wieder mitzunehmen.

Im Einzelfall kann bei der Anlieferung größerer Mengen die Annahme verweigert werden, wenn dadurch die Lagerkapazität überschritten wird oder der reibungslose Betrieb nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Anlieferer sind verpflichtet, der Aufsichtsperson auf Verlangen Auskunft über die Herkunft der Grünabfälle zu geben, sowie ihren Namen und ihre Anschrift zu benennen.

Baum- und Strauchschnitt sind mit mindestens 1,00 m Abstand vom Zaun zu lagern.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Toranlage geschlossen zu halten.

IV. Verhalten auf dem Sammelplatz
Die Anlieferer haben den Anweisungen der Aufsichtsperson unverzüglich Folge zu leisten.

Die Anlieferer haben sich so zu verhalten, dass Anfuhr, Abladen und Abfahrt reibungslos erfolgen können und niemand behindert wird.

Die Aufsichtsperson kann mit Zustimmung der Stadt Bremervörde Anlieferern die Anlieferung befristet oder ständig untersagen, wenn diese wiederholt gegen die Betriebsordnung verstoßen.

Werden beim Abladen nicht zugelassene Materialien festgestellt, so sind diese vom Anlieferer umgehend wieder aufzunehmen und abzufahren. Das Zurücklassen von nicht zugelassenen Materialien auf dem Sammelplatz ist nicht zulässig.

Die Aufsichtsperson ist nicht verpflichtet, dem Anlieferer beim Ab- und Aufladen der Grünabfälle und/oder der Fremdstoffe zu helfen.

Auf dem Sammelplatz ist das Rauchen und offenes Feuer verboten.

Verstöße gegen die Betriebsordnung, Brände, Unfälle, Beschädigungen oder dgl. sind der Stadt Bremervörde, Tel. 04761/987-132 oder -130, unverzüglich mitzuteilen.

Quelle: Stadt Bremervörde www.bremervoerde.de